Mietrecht
Das Mietrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es ist geprägt von diversen Gesetzen (z.B. BGB, Wohnflächenverordnung, Betriebskostenverordnung), welche die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien jedoch nicht vollständig regeln und daher von einer umfangreichen Rechtsprechung von Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof ausgefüllt werden. Aufgrund der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen insbesondere in Berlin sind unsere Fachkenntnisse hilfreich, um Ihre Interessen, Ansprüche und Verpflichtungen sachgerecht einschätzen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen zu können.
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter.
Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem folgende Bereiche:
Mängel der Mietsache, Minderung der Miete
- Modernisierung – Duldung und Mieterhöhung
- Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen und Kündigungen (Eigenbedarfskündigung, fristlose Kündigung usw.)
- Prüfung einzelner Klauseln von Mietverträgen
- Abwehr und Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
- Mieterhöhung wegen gestiegener ortsüblicher Vergleichsmiete
- Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses (Kaution, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche)